Zuzahlung von A – Z
Für ärztlich verordnete Leistungen, die zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, gelten folgende Regelungen:
Arznei- und Verbandmittel
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} des Abgabepreises. Mindestens 5€ bis maximal 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Fahrtkosten
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} der Kosten. Mindestens 5€ bis maximal 10€.
Häusliche Krankenpflege
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} der Kosten begrenzt auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr zuzüglich 10€ je Verordnung.
Heilmittel
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} der Kosten zuzüglich 10€ je Verordnung.
Hilfsmittel (zum Gebrauch)
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} des Abgabepreises. Mindestens 5€ bis maximal 10€ , jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Hilfsmittel (zum Verbrauch)
10{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} der Kosten, bis maximal 10€ für den gesamten Monatsbedarf.
Krankenhausbehandlung
10€ je Kalendertag begrenzt auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr.
Befreiung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen mit Ausnahme der Fahrtkosten keine Zuzahlungen leisten.
Belastungsgrenzen
Auch Erwachsene können von der Zuzahlung befreit werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht wurde. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Befreiungsausweis aus, der in der Regel bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres befristet ist.
Sie können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie im Verlauf des Kalenderjahres mehr als 2{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} Ihres jährlichen Bruttohaushaltseinkommens,
als chronisch Kranker mehr als 1{5520e751da98a0607d86f91f31c80441fb42c786b0bd13fe8cc74575e4cfa80c} Ihres jährlichen Bruttohaushaltseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet haben.
Deswegen empfehlen wir Ihnen, unbedingt alle Belege zu sammeln. Nur so können Sie am Jahresende Ihrer Krankenkasse die Aufwendungen nachweisen und gegebenenfalls eine Befreiung erreichen.
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